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Ein dreimonatiges Eingangsverfahren dient dem gegenseitigen Kennenlernen der Voraussetzungen und Anforderungen, um den Teilnehmer:innen, nach einer gezielten Kompetenzanalyse und Eingliederungsplanung, differenziert und individuell einen bestmöglichen Einstieg in den jeweils erfolgversprechendsten Bildungsbereich zu ermöglichen.
Dabei orientieren wir uns an einheitlichen Bildungsrahmenplänen für die verschiedensten Berufsbilder, damit am Ende ein zertifizierter Bildungsabschluss, der die spätere Aufnahme einer vergleichbaren Tätigkeit in einer anderen Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich macht, gelingt. Zudem arbeiten wir hier eng mit der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten (LAG WfbM) sowie den verschiedenen Leistungsträgern der beruflichen Eingliederung und Rehabilitation zusammen.
Arbeitsbegleitende Maßnahmen, wie der begleitende Unterricht in den Fachrichtungen Deutsch, Mathematik und Sozialkunde, die Teilnahme an Projekten mit Schulen, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen sowie sportliche Aktivitäten runden das Bildungsangebot ab. Als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gem. § 176 ff. SGB III erfüllen wir die geltenden gesetzlichen Regelungen sowie die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit (HEGA). Wir lassen uns jährlich gemäß den Anforderungen der AZAV durch eine akkreditierte Stelle zertifizieren.
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